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    Sicherheitsbeleuchtung im Haus

    Wer Hauseigentümer, Vermieter eines Mehrfamilienhauses, Studentenwohnheimes, oder Eigentümer eines Unternehmenskomplexes mit Betriebsgebäuden ist, der hat sich sicherlich schon einmal Gedanken um ein unabhängiges Notbeleuchtungskonzept gemacht. Die Notbeleuchtung an Gebäuden ist durch DIN EN 1838 geregelt, wobei die Sicherheitsbeleuchtung einen wichtigen Bestandteil des Personenschutzes ausmacht. Hierbei geht es maßgeblich darum, dass Panik, Hysterie und Desorientierung, im Falle einer Gefahr auftritt. Baurechtliche, sicherheitstechnische und arbeitsschutzrechtliche Gründe, fordern die Sicherheitsbeleuchtungskonzepte, um Unfallgefahren zu vermeiden.


    Schon längst ergeben sich aus dem  Unfallschutz, der Brandschutzverordnung, dem Baurecht, dem Arbeitsrecht und dem Personenschutz noch andere Gefahrenquellen, wie z.B. Amok, Terrorismus oder Geiselnahmen, die durch die weltweit steigende Terrorismusgefahr immer mehr zunehmen. In diesem Fall müssen Rettungswege ausreichend beleuchtet sein, auch bei technischen Störungen, damit die Personen gerettet werden können.

    Bei Brandentwicklungen, starken Verrauchungen und Evakuierungsmaßnahmen werden die Stimmen nach integrierten Leitsystemen immer lauter. Diese unterscheiden sich von den Sicherheitsbeleuchtungskonzepten dahingehend, dass Sie dynamische Fluchtleitsysteme und Rettungsleitsysteme ermöglichen, z.B. durch Änderung der Fluchtrichtungsanzeige, wenn gewisse Gebäudeteile und Fluchtwege bereits durch starke Verrauchungen nicht mehr zugänglich sind. Dieser Ratgeber verdeutlicht auf leicht verständliche Weise, wie wichtig die Sicherheitskonzepte zur Notbeleuchtung am Gebäude sind, welche Ziele sie verfolgen und ob die Maßnahmen gesetzlich verpflichtend sind.

     

    Was ist die Sicherheitsbeleuchtung am Gebäude?


    Die Sicherheitsbeleuchtung an einem Objekt gehört zur Notbeleuchtung, so wie auch die Ersatzbeleuchtung in die Kategorie Notbeleuchtung fällt. Fälschlicher Weise wird die Sicherheitsbeleuchtung mit der Notbeleuchtung gleichgestellt, dabei stellt Sie nur eine Unterkategorie der Notbeleuchtung dar. Die Sicherheitsbeleuchtung an Gebäuden wird unabhängig vom allgemeinen Gebäudestromkreislauf versorgt, z.B. über eine installierte Netzersatzanlage oder über Batterien, die bei Stromausfall einsetzen. Durch die Sicherheitsbeleuchtung wird garantiert, dass Rettungswege, Sicherheits- und Hinweisschilder, Antipanik-Zeichen, Fluchtwege und Arbeitsplätze bei Stromausfall weiterhin ausreichend beleuchtet werden.
     

    Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung?


    Die Ersatzbeleuchtung an Gebäuden gehört, wie die Sicherheitsbeleuchtung zum Notbeleuchtungskonzept. Im Falle eines Stromausfalls setzt die Ersatzbeleuchtung ein, die in der Lage ist, Arbeitsprozesse, Produktionsprozesse, Veranstaltungen, Messen oder Konzerte, weiterhin mit Licht zu versorgen. Die Ersatzbeleuchtung dient in diesem Fall als Ersatz für die allgemeine Beleuchtung, die auf Grund einer technischen Störung oder wegen eines Stromausfalles ausgefallen ist. Auch die Ersatzbeleuchtung ist an unabhängige Stromversorgungskonzepte gekoppelt. Ersatzbeleuchtungskonzepte gibt es häufig in Krankenhäusern und Kliniken, in OP- und Behandlungsräumen, sowie in Überwachungszentralen z.B. in Gefängnissen oder in Industrieunternehmen.
     

    Welche Ziele werden mit der Sicherheitsbeleuchtung am Haus verfolgt?


    Schon längst setzen viele Unternehmer, Gebäudeeigentümer, Lageristen und medizinische Versorgungsbereiche auf eine effektive und zuverlässige Sicherheitsbeleuchtung am Gebäude.

    Wer sich, seinen Mitarbeitern, Besuchern, Kunden und Rettungskräften mehr Sicherheit im Ernstfall garantieren will, der investiert in eine innovative Sicherheitsbeleuchtung und kann mit ruhigem Gewissen seinen betrieblichen Ablauf fortsetzen. Die Sicherheitsbeleuchtung an Häusern hat zur Aufgabe, gute Sichtverhältnisse in der Dunkelheit zu gewährleisten, wenn die allgemeine Stromversorgung nicht mehr funktioniert. Dabei werden besondere Objekte, Bereiche und Sicherheitselemente mit Strom versorgt, wie z.B. Flucht- und Rettungswege, Hinweis- und Warnschilder, Feuertreppen und vieles mehr.

    Dabei hat die Sicherheitsbeleuchtung nach dem Katalog "Arten der Notbeleuchtung gemäß DIN EN 1838" festgelegte Ziele zu erfüllen. Extra ausgewiesene Gebäudeprüfer nehmen Ihr Objekt unter die Lupe und sehen sich dabei Planungsunterlagen, Rettungskonzepte und eingeplante Fluchtwege an. Nicht nur bei Stromausfall kann die Sicht eingeschränkt sein, auch Brandursachen und terroristische Aktionen, können dazu führen, dass die Sichtverhältnisse im Gebäue stark eingeschränkt werden.

    Zusätzlich zu einer Sicherheitsbeleuchtung im Treppenhaus ist es genauso sinnvoll für sichere Beleuchtung der Treppenstufen zu sorgen durch eine Treppenbeleuchtung.

    Trotz allgemeinem Stromausfall gewährleistet die unabhängig installierte Sicherheitsbeleuchtung am Haus, dass:
     
    • Erste Hilfe Maßnahmen und Brandbekämpfungsmaßnahmen möglich sind, weil Bereiche gut ausgeleuchtet sind, in denen z.B. Feuerlöscher, Defibrillatoren oder Sicherheitshammer befinden.
    • alle sich im Gebäude befindenden Personen, das Objekt gefahrlos verlassen können, weil Rettungs- und Fluchtwege weiterhin gut ausgeleuchtet werden.
    • Produktionsprozesse oder Arbeitsprozesse mit erhöhtem Gefahrenpotential abgeschlossen werden können.
     

    In welche Teilbereiche unterteilt sich die Sicherheitsbeleuchtung am Haus?


    Die Sicherheitsbeleuchtung am Haus umfasst alle Wege und Bereiche, die für Flucht, Rettung, Brandbekämpfung, Erste Hilfe, Arbeitsplatzsicherheit von Bedeutung sind. Dabei versorgen Lichtquellen, die unabhängig vom allgemeinen Stromkreislauf mit Strom versorgt werden, für gute Lichtverhältnisse in bestimmten Gebäudebereichen. Rettungsmaßnahmen, Erste Hilfe Maßnahmen und Fluchtmöglichkeiten werden durch die unabhängige Stromversorgung und die einsetzende Sicherheitsbeleuchtung erst möglich.

    Dabei geht es schon lange nicht mehr nur um gute Lichtverhältnisse bei Stromausfall, sondern auch um Antipanik-Maßnahmen, Rettungsmöglichkeiten bei Terrorismusgefahren, Unfallverhütung und Unfallvermeidung und Brandschutzaspekte, die in Sicherheitsleitsystemen berücksichtigt werden. Die Sicherheitsbeleuchtung bei Stromausfall umfasst folgende Teilbereiche:

    - Sicherheit und Unfallvermeidung durch gute Ausleuchtung auf Rettungswegen, Hinweisschilder, Warnschilder, Schilder für Flucht- und Rettungswege, Verhaltenshinweise u.v.m.
    - Sicherheitsbeleuchtungskonzepte für Arbeitsplätze mit besonderem Gefahrenpotential
    - Gute Beleuchtung der Meldeeinrichtungen, Rettungsstellen, Brandbekämpfung in Gebäuden
     

    Ist die Installation von Sicherheitsbeleuchtungen am Gebäude eine gesetzliche Pflicht?


    Wer eine Sicherheitsbeleuchtung am Gebäude installieren muss, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung des BG BAU, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Hierbei gilt das nationale Arbeitsschutzrecht bzw. Arbeitsschutzgesetz und das Baurecht, das bei Planung und Errichtung zum tragen kommt. Der Bauprüfer mit Zulassung zur Gefährdungsbeurteilung, prüft ob im Falle eines Stromausfalles mit Unfallgefahren zu rechnen ist. Ist die erhöhte Unfallgefahr gegeben, z.B. für Mitarbeiter an Produktionsanlagen, in Krankenhäusern und Überwachungszentralen, dann ist eine Sicherheitsbeleuchtungsinstallation erforderlich.

    Je nach Gefahrenpotential können auch Leitsysteme als Ergänzung in das Sicherheitsbeleuchtungskonzept integriert werden, die auf unterschiedlichste Gefahrenlagen reagieren und die Unfall- und Panikgefahr um ein Vielfaches reduzieren. Die Ersatzbeleuchtung hingegen, die auch zur Notfallbeleuchtung gehört, unterliegt dabei keiner gesetzlichen Richtlinie, sondern ist eine freiwillige Sicherheitsmaßnahme.
     

    Fazit

     

    In einem umfangreichen Gebäudeprüfverfahren kontrollieren Bauexperten die Arbeitsumgebung, Flucht- und Rettungswege und bewerten die Gefährdungspotentiale der einzelnen Bereiche. Wenn Arbeitnehmer, Kunden und Besucher, Rettungskräfte und Feuerwehrleute durch Unfallgefahren bei Stromausfall gefährdet werden, dann ist die Installation der Sicherheitsbeleuchtung verpflichtend. Werden Personen an Flucht und Rettung im Notfall gehindert, werden gleichzeitig Maßnahmen zur effektiven Gefahrenreduktion notwendig.

    Sicherheit geht vor, deshalb reagieren viele Gebäudeinhaber auch ohne gesetzliche Verpflichtung und möchten die Sicherheit für z.B. für Mieter und Mitarbeiter erhöhen. Auch wenn Sie nicht den gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen, können Sie mit einem Sicherheitsbeleuchtungskonzept, für ein geringes Risiko im Ernstfall sorgen. Die unabhängige Stromversorgung sorgt im Notfall für eine optimale Beleuchtung und minimiert Gefahrensituationen durch ein ausgeklügeltes Beleuchtungskonzept. Im Ernstfall, bei Stromausfall haben Sie vorgesorgt und wichtige Hinweisschilder, Rettungswege und Erste-Hilfe-Stellen können problemlos von den Hilfesuchenden aufgefunden werden.


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