Wer Hauseigentümer, Vermieter eines Mehrfamilienhauses, Studentenwohnheimes, oder Eigentümer eines Unternehmenskomplexes mit Betriebsgebäuden ist, der hat sich sicherlich schon einmal Gedanken um ein unabhängiges Notbeleuchtungskonzept gemacht. Die Notbeleuchtung an Gebäuden ist durch DIN EN 1838 geregelt, wobei die Sicherheitsbeleuchtung einen wichtigen Bestandteil des Personenschutzes ausmacht. Hierbei geht es maßgeblich darum, dass Panik, Hysterie und Desorientierung, im Falle einer Gefahr auftritt. Baurechtliche, sicherheitstechnische und arbeitsschutzrechtliche Gründe, fordern die Sicherheitsbeleuchtungskonzepte, um Unfallgefahren zu vermeiden.
In einem umfangreichen Gebäudeprüfverfahren kontrollieren Bauexperten die Arbeitsumgebung, Flucht- und Rettungswege und bewerten die Gefährdungspotentiale der einzelnen Bereiche. Wenn Arbeitnehmer, Kunden und Besucher, Rettungskräfte und Feuerwehrleute durch Unfallgefahren bei Stromausfall gefährdet werden, dann ist die Installation der Sicherheitsbeleuchtung verpflichtend. Werden Personen an Flucht und Rettung im Notfall gehindert, werden gleichzeitig Maßnahmen zur effektiven Gefahrenreduktion notwendig.
Sicherheit geht vor, deshalb reagieren viele Gebäudeinhaber auch ohne gesetzliche Verpflichtung und möchten die Sicherheit für z.B. für Mieter und Mitarbeiter erhöhen. Auch wenn Sie nicht den gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen, können Sie mit einem Sicherheitsbeleuchtungskonzept, für ein geringes Risiko im Ernstfall sorgen. Die unabhängige Stromversorgung sorgt im Notfall für eine optimale Beleuchtung und minimiert Gefahrensituationen durch ein ausgeklügeltes Beleuchtungskonzept. Im Ernstfall, bei Stromausfall haben Sie vorgesorgt und wichtige Hinweisschilder, Rettungswege und Erste-Hilfe-Stellen können problemlos von den Hilfesuchenden aufgefunden werden.